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Die Wahl der Beleuchtung am Arbeitsplatz ist ein sehr wichtiger Faktor für den Komfort und die Sicherheit der Mitarbeiter, aber auch für die Qualität der ausgeführten Aufgaben. Es ist sehr wichtig, dass ein Arbeitnehmer in der Lage ist, Details schnell wahrzunehmen und zu erkennen, da dies das Risiko eines Unfalls bei der Ausübung seiner Tätigkeit verringert. Darüber hinaus kann eine schlechte Beleuchtung am Arbeitsplatz zu Unbehagen und Müdigkeit führen. Diese wirken sich wiederum demotivierend auf den Arbeitnehmer aus. Der Arbeitsplatz kann auf drei Arten beleuchtet werden: mit Tageslicht, mit Kunstlicht oder mit einer Kombination aus beidem. Tageslicht ist für das menschliche Auge das natürlichste Licht, aber es ist nicht immer möglich, einen Raum damit genau zu beleuchten. In diesem Fall ist es notwendig, eine geeignete Beleuchtung anzubringen. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte entsprechend der Art der ausgeübten Tätigkeiten gewählt werden. Ein Büroangestellter braucht anderes Licht als ein Schweißer oder Tischler. Unabhängig von der Tätigkeit sollte die Arbeitsfläche (z. B. Schreibtisch oder Produktionsband) jedoch gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Schatten und Halbschatten, die auf Dauer die Augen reizen, sollten so weit wie möglich vermieden werden. Sowohl eine Über- als auch eine Unterbelichtung kann schädlich sein. Um unerwünschte Lichteffekte zu reduzieren, ist es notwendig, geeignete Leuchten (z.B. Milchschirm, Reflektor, Raster) zu wählen. Bei der Installation der Beleuchtung am Arbeitsplatz ist darauf zu achten, dass kein Spannungsabfall in den Lampen auftritt. Wenn sie zu flackern beginnen (sich in hoher Frequenz ein- und ausschalten), ist dies auch eine Belastung für das menschliche Sehvermögen. Der Arbeitgeber sollte sich mit den detaillierten Richtlinien zur Beleuchtung am Arbeitsplatz vertraut machen, die im Arbeitsgesetzbuch und in den europäischen Normen (EN) zu finden sind. Dazu gehören die erforderlichen Lichtstärkewerte, ausgedrückt in Lux (lx). Diese gelten für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsplätze. So fordert die Norm beispielsweise eine Mindestlichtstärke von 200 Lux für einen Schweißer und 1000 Lux für einen Mechaniker, der sehr präzise manuelle Arbeiten ausführt. Die Einhaltung dieser Normen verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern bringt auch Vorteile in Form einer höheren Produktivität der Mitarbeiter.